Kolumne · Brunos Viertelrunde Garagenluxus für Ulrich Deubertin – und die Sache mit der Baugenehmigung
Am Freitag steht hinter Ulrichs Reihenhaus noch eine Wäschespinne, am Montag eine Garage. Die Nachbarschaft staunt – und Bruno fragt sich, ob man Beton wirklich schneller bestellen sollte als eine Auskunft beim Bauamt.
Inhalt
Am Montag stand dort eine Garage
Ulrich Deubertin ist Vorsitzender des örtlichen Hasenzuchtvereins. Bei ihm hat jedes Tier seinen Platz, jedes Futter seinen Behälter und jedes Zuchtbuch seinen Ordner. Nur sein Auto stand draußen an der Straße und bekam Regen, Frost und Vogeldreck ab.
An einem kalten Morgen soll Ulrich gesagt haben: „Die Hasen wohnen besser als mein Wagen. Das ändert sich jetzt.“
Er meinte es ernst.
Am Freitag drehte sich hinter seinem Reihenhaus noch eine müde Wäschespinne im Wind. Am Samstag kamen ein Betonmischer, drei Bekannte und eine beachtliche Menge Baumaterial. Am Sonntag standen Wände, Dach und Rolltor. Als die Nachbarschaft am Montagmorgen die Vorhänge öffnete, war die Garage fertig.
Biggi brachte die Nachricht noch vor dem zweiten Kaffee zu uns.
„Hinterm Deubertin steht jetzt eine Garage, in der sein Auto fast nur Untermieter ist“, verkündete sie.
Heinz legte die Zeitung beiseite. „Und wer hat vorher beim Bauamt gefragt?“
Biggi sah ihn an. „Wenn jemand gefragt hätte, wäre es doch keine Geschichte für uns.“
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Bei Garagen gibt es keine einfache Antwort, die überall in Deutschland gilt. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland, Gemeinde, Größe und Standort des Bauwerks. Auch ein Bebauungsplan kann festlegen, wo auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Manche kleineren Garagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne ein gewöhnliches Genehmigungsverfahren gebaut werden. Das klingt angenehm. Es bedeutet aber nicht, dass alle anderen Vorschriften verschwinden.
„Genehmigungsfrei wird gern mit vogelfrei verwechselt“, sagte Düse. „Dabei trägt der Bauherr dann besonders viel Verantwortung.“
Es kann um Abstände zur Grundstücksgrenze gehen, um die Höhe und Länge der Garage, um Brandschutz oder um Vorgaben für das Wohngebiet. Welche Regeln im einzelnen Fall gelten, kann am zuverlässigsten die zuständige Baubehörde erklären.
Heinz fasste es einfacher zusammen: „Erst fragen, dann mauern.“
Das ist keine besonders aufregende Lebensweisheit. Aber sie ist deutlich preiswerter als die umgekehrte Reihenfolge.
Die Grenze bekam plötzlich Rückenschmerzen
Biggi hatte die Garage aus der Nähe gesehen. Nach ihrer Beschreibung stand sie so dicht am Nachbargrundstück, dass der Zaun kaum noch Luft bekam.
„Wenn die Grenze ein Mensch wäre“, sagte sie, „hätte sie jetzt Rückenschmerzen.“
Heinz holte bereits seinen Zollstock hervor. Niemand hatte ihn darum gebeten. Das ist bei Heinz auch nicht nötig.
Er erklärte, dass gerade an Grundstücksgrenzen besondere Regeln gelten können. Eine Garage, die zu hoch, zu lang oder am falschen Ort gebaut wurde, kann Ärger auslösen. Selbst wenn kein förmlicher Bauantrag nötig war, kann die Behörde später prüfen, ob das Bauwerk zulässig ist.
Im ungünstigen Fall werden Änderungen verlangt. Manchmal muss ein Bauwerk teilweise oder ganz entfernt werden. Dann zahlt man erst für den Aufbau und anschließend für den Rückbau.
Zorres, der sich mit handwerklichen Schnellschüssen auskennt, verzog das Gesicht. „Zweimal bauen heißt einmal bezahlen und einmal weinen.“
Ulrich hatte außerdem ein zweites Problem: Frau Reimer von nebenan. Sie hatte vom Küchenfenster aus bereits Fotos gemacht. Nicht weil sie grundsätzlich etwas gegen Garagen hatte, sondern weil niemand mit ihr gesprochen hatte.
Viele Streitigkeiten beginnen genau dort. Nicht erst bei Paragrafen, sondern bei dem Gefühl, übergangen worden zu sein.
Zehn Minuten Gespräch vor dem ersten Sack Zement
Ein vernünftiger Anfang wäre einfach gewesen. Ulrich hätte eine Skizze machen und beim Bauamt nachfragen können: Ist die Garage hier erlaubt? Brauche ich Unterlagen oder eine Genehmigung? Was sagt der Bebauungsplan? Welche Abstände muss ich beachten?
Wenn solche Pläne im Internet schwer zu finden oder zu verstehen sind, kann die Familie helfen. Kinder oder Enkel können beim Suchen unterstützen. Die Entscheidung und Verantwortung bleiben trotzdem beim Eigentümer.
Danach wäre ein Gespräch am Gartenzaun sinnvoll gewesen. Nicht als Bitte um Erlaubnis, falls rechtlich keine Zustimmung nötig ist, sondern aus Rücksicht. Eine Garage verändert den Blick, kann Schatten werfen und bringt beim Bau Lärm mit sich. Wer früh darüber spricht, verhindert nicht jeden Einwand. Aber er nimmt der Sache das Gefühl eines heimlichen Überfalls.
Kittel Geli rechnete inzwischen im Kopf zusammen, was Ulrich vermutlich ausgegeben hatte: Material, Rolltor, Elektrik und Verpflegung für seine Helfer.
„Für einen kleinen Teil davon hätte er sich vorher beraten lassen können“, sagte sie. „Papier ist lästig. Ein Presslufthammer beim Rückbau ist lästiger.“
Ein trockenes Auto und ein frostiger Gartenzaun
Am Ende unserer Runde stand Ulrichs Garage noch immer da. Das Auto war trocken, die Hasen hatten zusätzlichen Schatten und Frau Reimer hatte inzwischen vermutlich eine eigene Bildersammlung angelegt.
Ob der Bau tatsächlich zulässig war, konnten und wollten wir vom Kaffeetisch aus nicht entscheiden. Dafür gibt es Fachleute und Behörden, die den Ort und die geltenden Regeln kennen.
Wir konnten nur feststellen, dass Eile beim Bauen selten Zeit spart. Wer vorher fragt, Pläne prüft und mit den Nachbarn spricht, hat später bessere Chancen auf Ruhe.
Als ich nach Hause ging, sah ich Ulrich vor seinem neuen Rolltor stehen. Er wirkte zufrieden. Ich winkte ihm zu.
„Schöne Garage“, rief ich.
„Nicht wahr?“, antwortete er stolz.
„Und das Bauamt?“
Für einen kurzen Moment sah Ulrich aus, als hätte eines seiner Kaninchen gerade den Haustürschlüssel verlangt.
Dann sagte er: „Darum kümmere ich mich morgen.“
Manche Sätze kommen beim Bauen leider genau einen Montag zu spät.


