Ratgeber · Pflege & Unterstützung Verträge kündigen & wechseln – ohne Kopfschmerz
Bruno zerlegt den Papierkram: Kündigungsbutton, Fristen, Sonderkündigung bei Preiserhöhung/Umzug, Rufnummernmitnahme, Bonusfallen. Mit Plan für Energie, Internet & Abos – und ohne Bauchweh.
Inhalt
- Brunos Bordansage: Schluss mit Kündigungs-Kuddelmuddel
- 1) Der Kündigungsbutton (für Online-Abos & Co.)
- 2) Telekommunikation (Festnetz/Internet/Mobilfunk)
- 3) Energie (Strom/Gas) – clever wechseln
- 4) Widerruf (Fernabsatz)
- 5) So wechselst du ohne Kopfschmerz – nach Bereich
- Familien-Dreieck: Senior – Kinder – Enkel
- Praxisbeispiele (aus Brunos Kajüte)
- Mini-FAQ
- Checkliste: Kündigen & Wechseln – Brunos Klar-Plan
- Quellen
- Kündigungsbutton: Online abgeschlossene Dauerverträge müssen eine gut sichtbare „Verträge hier kündigen“-Schaltfläche haben. Fehlt sie oder ist mangelhaft, darfst du jederzeit fristlos kündigen.
- Telekommunikation: Nach der Mindestlaufzeit kannst du jederzeit mit 1-Monats-Frist kündigen. Bei Vertragsänderungen (z. B. Preiserhöhung) hast du 3 Monate Sonderkündigungsrecht ab Info.
- Energie (Strom/Gas): Bei Preiserhöhung gilt meist Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Textform (E-Mail) reicht.
- Widerruf: Online/Telefon abgeschlossene Verträge kannst du i. d. R. 14 Tage widerrufen. Gesetze im Internet
- Rufnummernmitnahme: Kostenfrei; oft bis 90 Tage nach Vertragsende möglich (frühestens 123 Tage vorher beauftragen).
(Stand: 29.09.2025)
Brunos Bordansage: Schluss mit Kündigungs-Kuddelmuddel
Wir machen’s schlau: Rechte kennen, Fristen setzen, Wechsel sauber planen – dann wird aus Vertragsschmerz Vertragsfreude. Los geht’s mit den wichtigsten Spielregeln.
1) Der Kündigungsbutton (für Online-Abos & Co.)
- Pflicht seit 01.07.2022 für online abgeschlossene entgeltliche Dauerschuldverhältnisse (Streaming, Zeitungen, Fitness-Abo online, Hosting, DSL/Mobilfunk u. v. m.). Button muss leicht auffindbar sein („Verträge hier kündigen“) mit Bestätigungsseite.
- Fehlt der Button oder ist er falsch umgesetzt, darfst du jederzeit fristlos kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB, bestätigt durch aktuelle Rechtsprechung).
2) Telekommunikation (Festnetz/Internet/Mobilfunk)
- Nach Mindestlaufzeit: jederzeit mit 1-Monats-Frist kündbar – auch für Altverträge. Bundesnetzagentur
- Vertragsänderung/Preiserhöhung: Anbieter müssen 1–2 Monate vorher informieren; du hast 3 Monate ab Info für eine Sonderkündigung (wirksam frühestens zum Änderungstermin). Verbraucherzentrale.de
- Umzug: Kann der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht leisten, hast du Sonderkündigungsrecht (gesetzlich, § 60 TKG).
- Rufnummernmitnahme: Kostenfrei; häufig bis 90 Tage nach Vertragsende möglich, Beauftragung teils schon 123 Tage vorher.
3) Energie (Strom/Gas) – clever wechseln
- Preiserhöhung = meist Sonderkündigungsrecht. Kündigung muss spätestens bis zum Wirksamwerden der Erhöhung beim Anbieter sein (keine verkürzenden „Extra-Fristen“).
- Form: Textform reicht (E-Mail/Fax/Brief, ohne Unterschrift); strengere AGB sind unwirksam. Bundesnetzagentur
- Bonus-Tarife: Oft nur im ersten Jahr günstig, danach teuer – nur für Vielwechsler geeignet.
4) Widerruf (Fernabsatz)
Online/telefonisch geschlossene Verträge: 14 Tage Zeit für Widerruf (Ausnahmen möglich). Frist läuft ab Vertragsschluss bzw. Wareingang. Gesetze im Internet
5) So wechselst du ohne Kopfschmerz – nach Bereich
A) Internet/Telefon
- Neuen Tarif wählen (Laufzeit, Preis ohne Einmal-Bonus bewerten).
- Neuer Anbieter kündigt i. d. R. beim alten – selbst nur kündigen, wenn ausdrücklich gefordert (sonst Risiko der Versorgungslücke).
- Rufnummernmitnahme gleich mitbeauftragen (ggf. 123 Tage vorher/90 Tage nachher möglich). Telekom
B) Strom/Gas
- Jahrespreis vergleichen (nicht nur Bonuspreise). Verbraucherzentrale Niedersachsen
- Keine Vorkasse/Jahrespakete – Bonus-Tücken beachten. Verbraucherzentrale Niedersachsen
- Sonderkündigung bei Preiserhöhung nutzen; Textform reicht.
C) Abos (Streaming, Zeitung, Fitness online)
- Kündigungsbutton nutzen – Bestätigung speichern (dauerhafter Datenträger). Kanzlei Plutte
- Fehlt der Button → fristslos kündigen und Verweis auf § 312k Abs. 6 BGB mitgeben. Noerr
Familien-Dreieck: Senior – Kinder – Enkel
- Seniorinnen und Senioren: Hauptverträge prüfen (Internet, Strom, Handy). Kündigungsfristen in den Kalender; Kündigungsbutton testen. eRecht24
- Kinder: Bei Preiserhöhungs-Mails 3-Monats-Fenster im Blick; ggf. Sonderkündigung vorbereiten. Verbraucherzentrale.de
- Enkel: Rufnummernmitnahme organisieren (90-/123-Tage-Regel), Screenshots & Bestätigungen ablegen. Telekom
Praxisbeispiele (aus Brunos Kajüte)
- DSL-Preissprung: Anbieter informiert Helga 6 Wochen vorher. Wir ziehen den Sonderkündigungs-Anker und wechseln – fristgerecht zum Änderungstermin. Verbraucherzentrale.de
- Strom teurer ab 1. Dezember: Bruno kündigt bis zum Wirksamwerden per E-Mail, wechselt zu Tarif ohne Bonus.
- Online-Zeitungsabo ohne Button: Bruno kündigt fristlos mit Hinweis auf § 312k Abs. 6 BGB; Bestätigung wird gespeichert. Noerr
Mini-FAQ
Reicht E-Mail zur Kündigung? Ja, Textform genügt – Unterschrift ist nicht nötig. Bundesnetzagentur
Was, wenn der Kündigungsbutton gut versteckt ist? Er muss leicht auffindbar sein; Verstöße können fristlose Kündigung rechtfertigen.
Rufnummernmitnahme – was kostet’s? Keine Gebühr für Portierung. Bundesnetzagentur
Wie lange nach Vertragsende kann ich die Nummer mitnehmen? Oft bis 90 Tage; Beauftragung teils schon 123 Tage vorher möglich (anbieterabhängig). Telekom
Ich habe online abgeschlossen – kann ich einfach widerrufen? Meist 14 Tage (Fernabsatz). Gesetze im Internet
Checkliste: Kündigen & Wechseln – Brunos Klar-Plan
☐ Vertragsliste anlegen (Internet, Mobilfunk, Strom, Gas, Abos) – Enddaten & Fristen notieren ☐ Kündigungsbutton prüfen (bei Online-Abos) – Bestätigungen speichern eRecht24 ☐ Telekom-Verträge: Nach Mindestlaufzeit 1-Monats-Kündigung setzen; Änderungs-Mails = 3-Monats-Sonderkündigung prüfen ☐ Energie: Bei Preiserhöhung bis zum Wirksamwerden kündigen; Textform reicht ☐ Rufnummernmitnahme einplanen (kostenfrei; 90 Tage nach, 123 Tage vor Vertragsende möglich) ☐ Bonus-Tarife meiden, wenn du nicht jährlich wechselst Verbraucherzentrale.de ☐ Widerrufsrechte kennen (14 Tage ab Vertragsschluss/Wareneingang) Gesetze im Internet ☐ Nachweise sammeln: Screenshots, Bestätigungen, Portierungsdaten ☐ Kalender-Reminder 30/14/7 Tage vor Fristen (Fristdreiklang) ☐ Plan B: Wenn Button fehlt → fristlos kündigen mit § 312k-Hinweis Noerr
Quellen
- https://www.e-recht24.de/ecommerce/13090-wann-der-kuendigungsbutton-pflicht-ist.html
- https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201
- https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html
- https://www.noerr.com/de/insights/kuendigungsbutton-im-onlinevertrieb-neue-rechtsprechung-des-bgh
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel
- https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/kuendigungsbutton-muss-sofort-sichtbar-sein/


