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Ratgeber · Pflege & Unterstützung

Verträge kündigen & wechseln – ohne Kopfschmerz

Bruno zerlegt den Papierkram: Kündigungsbutton, Fristen, Sonderkündigung bei Preiserhöhung/Umzug, Rufnummernmitnahme, Bonusfallen. Mit Plan für Energie, Internet & Abos – und ohne Bauchweh.

Inhalt

  1. Brunos Bordansage: Schluss mit Kündigungs-Kuddelmuddel
  2. 1) Der Kündigungsbutton (für Online-Abos & Co.)
  3. 2) Telekommunikation (Festnetz/Internet/Mobilfunk)
  4. 3) Energie (Strom/Gas) – clever wechseln
  5. 4) Widerruf (Fernabsatz)
  6. 5) So wechselst du ohne Kopfschmerz – nach Bereich
  7. Familien-Dreieck: Senior – Kinder – Enkel
  8. Praxisbeispiele (aus Brunos Kajüte)
  9. Mini-FAQ
  10. Checkliste: Kündigen & Wechseln – Brunos Klar-Plan
  11. Quellen
  • Kündigungsbutton: Online abgeschlossene Dauerverträge müssen eine gut sichtbare „Verträge hier kündigen“-Schaltfläche haben. Fehlt sie oder ist mangelhaft, darfst du jederzeit fristlos kündigen.
  • Telekommunikation: Nach der Mindestlaufzeit kannst du jederzeit mit 1-Monats-Frist kündigen. Bei Vertragsänderungen (z. B. Preiserhöhung) hast du 3 Monate Sonderkündigungsrecht ab Info.
  • Energie (Strom/Gas): Bei Preiserhöhung gilt meist Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Textform (E-Mail) reicht.
  • Widerruf: Online/Telefon abgeschlossene Verträge kannst du i. d. R. 14 Tage widerrufen. Gesetze im Internet
  • Rufnummernmitnahme: Kostenfrei; oft bis 90 Tage nach Vertragsende möglich (frühestens 123 Tage vorher beauftragen).

(Stand: 29.09.2025)

Brunos Bordansage: Schluss mit Kündigungs-Kuddelmuddel

Wir machen’s schlau: Rechte kennen, Fristen setzen, Wechsel sauber planen – dann wird aus Vertragsschmerz Vertragsfreude. Los geht’s mit den wichtigsten Spielregeln.

1) Der Kündigungsbutton (für Online-Abos & Co.)

  • Pflicht seit 01.07.2022 für online abgeschlossene entgeltliche Dauerschuldverhältnisse (Streaming, Zeitungen, Fitness-Abo online, Hosting, DSL/Mobilfunk u. v. m.). Button muss leicht auffindbar sein („Verträge hier kündigen“) mit Bestätigungsseite.
  • Fehlt der Button oder ist er falsch umgesetzt, darfst du jederzeit fristlos kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB, bestätigt durch aktuelle Rechtsprechung).

2) Telekommunikation (Festnetz/Internet/Mobilfunk)

  • Nach Mindestlaufzeit: jederzeit mit 1-Monats-Frist kündbar – auch für Altverträge. Bundesnetzagentur
  • Vertragsänderung/Preiserhöhung: Anbieter müssen 1–2 Monate vorher informieren; du hast 3 Monate ab Info für eine Sonderkündigung (wirksam frühestens zum Änderungstermin). Verbraucherzentrale.de
  • Umzug: Kann der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht leisten, hast du Sonderkündigungsrecht (gesetzlich, § 60 TKG).
  • Rufnummernmitnahme: Kostenfrei; häufig bis 90 Tage nach Vertragsende möglich, Beauftragung teils schon 123 Tage vorher.

3) Energie (Strom/Gas) – clever wechseln

  • Preiserhöhung = meist Sonderkündigungsrecht. Kündigung muss spätestens bis zum Wirksamwerden der Erhöhung beim Anbieter sein (keine verkürzenden „Extra-Fristen“).
  • Form: Textform reicht (E-Mail/Fax/Brief, ohne Unterschrift); strengere AGB sind unwirksam. Bundesnetzagentur
  • Bonus-Tarife: Oft nur im ersten Jahr günstig, danach teuer – nur für Vielwechsler geeignet.

4) Widerruf (Fernabsatz)

Online/telefonisch geschlossene Verträge: 14 Tage Zeit für Widerruf (Ausnahmen möglich). Frist läuft ab Vertragsschluss bzw. Wareingang. Gesetze im Internet

5) So wechselst du ohne Kopfschmerz – nach Bereich

A) Internet/Telefon

  1. Neuen Tarif wählen (Laufzeit, Preis ohne Einmal-Bonus bewerten).
  2. Neuer Anbieter kündigt i. d. R. beim alten – selbst nur kündigen, wenn ausdrücklich gefordert (sonst Risiko der Versorgungslücke).
  3. Rufnummernmitnahme gleich mitbeauftragen (ggf. 123 Tage vorher/90 Tage nachher möglich). Telekom

B) Strom/Gas

  1. Jahrespreis vergleichen (nicht nur Bonuspreise). Verbraucherzentrale Niedersachsen
  2. Keine Vorkasse/Jahrespakete – Bonus-Tücken beachten. Verbraucherzentrale Niedersachsen
  3. Sonderkündigung bei Preiserhöhung nutzen; Textform reicht.

C) Abos (Streaming, Zeitung, Fitness online)

  1. Kündigungsbutton nutzen – Bestätigung speichern (dauerhafter Datenträger). Kanzlei Plutte
  2. Fehlt der Button → fristslos kündigen und Verweis auf § 312k Abs. 6 BGB mitgeben. Noerr

Familien-Dreieck: Senior – Kinder – Enkel

  • Seniorinnen und Senioren: Hauptverträge prüfen (Internet, Strom, Handy). Kündigungsfristen in den Kalender; Kündigungsbutton testen. eRecht24
  • Kinder: Bei Preiserhöhungs-Mails 3-Monats-Fenster im Blick; ggf. Sonderkündigung vorbereiten. Verbraucherzentrale.de
  • Enkel: Rufnummernmitnahme organisieren (90-/123-Tage-Regel), Screenshots & Bestätigungen ablegen. Telekom

Praxisbeispiele (aus Brunos Kajüte)

  • DSL-Preissprung: Anbieter informiert Helga 6 Wochen vorher. Wir ziehen den Sonderkündigungs-Anker und wechseln – fristgerecht zum Änderungstermin. Verbraucherzentrale.de
  • Strom teurer ab 1. Dezember: Bruno kündigt bis zum Wirksamwerden per E-Mail, wechselt zu Tarif ohne Bonus.
  • Online-Zeitungsabo ohne Button: Bruno kündigt fristlos mit Hinweis auf § 312k Abs. 6 BGB; Bestätigung wird gespeichert. Noerr

Mini-FAQ

Reicht E-Mail zur Kündigung? Ja, Textform genügt – Unterschrift ist nicht nötig. Bundesnetzagentur

Was, wenn der Kündigungsbutton gut versteckt ist? Er muss leicht auffindbar sein; Verstöße können fristlose Kündigung rechtfertigen.

Rufnummernmitnahme – was kostet’s? Keine Gebühr für Portierung. Bundesnetzagentur

Wie lange nach Vertragsende kann ich die Nummer mitnehmen? Oft bis 90 Tage; Beauftragung teils schon 123 Tage vorher möglich (anbieterabhängig). Telekom

Ich habe online abgeschlossen – kann ich einfach widerrufen? Meist 14 Tage (Fernabsatz). Gesetze im Internet

Checkliste: Kündigen & Wechseln – Brunos Klar-Plan

Vertragsliste anlegen (Internet, Mobilfunk, Strom, Gas, Abos) – Enddaten & Fristen notieren ☐ Kündigungsbutton prüfen (bei Online-Abos) – Bestätigungen speichern eRecht24Telekom-Verträge: Nach Mindestlaufzeit 1-Monats-Kündigung setzen; Änderungs-Mails = 3-Monats-Sonderkündigung prüfen ☐ Energie: Bei Preiserhöhung bis zum Wirksamwerden kündigen; Textform reicht ☐ Rufnummernmitnahme einplanen (kostenfrei; 90 Tage nach, 123 Tage vor Vertragsende möglich) ☐ Bonus-Tarife meiden, wenn du nicht jährlich wechselst Verbraucherzentrale.deWiderrufsrechte kennen (14 Tage ab Vertragsschluss/Wareneingang) Gesetze im InternetNachweise sammeln: Screenshots, Bestätigungen, Portierungsdaten ☐ Kalender-Reminder 30/14/7 Tage vor Fristen (Fristdreiklang) ☐ Plan B: Wenn Button fehlt → fristlos kündigen mit § 312k-Hinweis Noerr

Quellen