Abonnieren
Ratgeber · Pflege & Unterstützung

Rechte der Angehörigen: Pflegezeit, Familienpflegezeit, Freistellungen

Inhalt

  1. 1) Wer gilt als „naher Angehöriger“?
  2. 2) Die drei Stufen – ganz kurz
  3. 3) Zinsloses Darlehen – wenn das Einkommen wegfällt
  4. 4) Fristen & Form – was muss wann wohin?
  5. 5) Kündigungsschutz – wichtig zu wissen
  6. 6) Sonderfall: Letzte Lebensphase
  7. 7) So machst du’s in der Praxis – 7-Tage-Plan
  8. 8) Familien-Dreieck – wer übernimmt was?
  9. 9) Musterbausteine (Copy & Paste)
  10. Betreff: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – Pflege (bis zu 10 Arbeitstage)
  11. Ich mache die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG geltend
  12. Beste Grüße
  13. [Name, Kontakt]
  14. Betreff: Ankündigung Pflegezeit nach § 3 PflegeZG
  15. Freundliche Grüße
  16. [Name, Kontakt]
  17. Betreff: Ankündigung Familienpflegezeit nach § 2/§ 2a FPfZG
  18. Mit freundlichen Grüßen
  19. [Name, Kontakt]
  20. 10) Mini-FAQ
  21. 11) Nächster Schritt
  22. Checkliste (kopierbar)
  23. Quellen

Rechte der Angehörigen: Pflegezeit, Familienpflegezeit, Freistellungen

  • Akutfall: Bis 10 Arbeitstage sofort freistellen lassen + Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatz) beantragen. Seit 01.01.2024 pro Kalenderjahr je pflegebedürftiger Person möglich.
  • Pflegezeit: Bis 6 Monate voll/teilweise freistellen lassen (Arbeitgeber >15 Beschäftigte). Ankündigung: 10 Arbeitstage, Textform. Kündigungsschutz gilt.
  • Familienpflegezeit: Bis 24 Monate Reduktion auf mind. 15 Std./Woche (Arbeitgeber >25 Beschäftigte). Ankündigung: 8 Wochen, Textform.
  • Sonderfall letzte Lebensphase: Bis 3 Monate Freistellung möglich (auch außerhalb der Wohnung), mit zinslosem Darlehen. wege-zur-pflege.de
  • Kombi-Regel: Freistellungen aus PflegeZG + FPfZG sind kombinierbar, insgesamt i. d. R. max. 24 Monate pro pflegebedürftiger Person.

Brunos Klartext: „Im Akutfall: Chef:in kurz informieren, Pflegeunterstützungsgeld bei der Kasse sichern. Danach planen wir in Ruhe Pflegezeit/Familienpflegezeit.“

1) Wer gilt als „naher Angehöriger“?

Beispiele: Großeltern, Eltern/Schwiegereltern, Ehe-/Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister/Schwäger:innen, Kinder/Adoptiv-/Pflegekinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Enkel. Rechtsgrundlage: § 7 PflegeZG. Gesetze im Internet

2) Die drei Stufen – ganz kurz

A) Akut: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage)

  • Zweck: Pflege organisieren oder akut sicherstellen.
  • Leistung: Pflegeunterstützungsgeld (meist 90 % des ausgefallenen Netto*; Obergrenze pro Tag). Antrag unverzüglich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
  • Seit 01.01.2024: je Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person möglich. BMG

B) Pflegezeit (bis 6 Monate)

  • Vollständig oder teilweise freistellen lassen (keine Mindeststunden). Anspruch ggü. Arbeitgebern mit >15 Beschäftigten. Textform + 10 Arbeitstage Frist. Kündigungsschutz.

C) Familienpflegezeit (bis 24 Monate)

  • Arbeitszeit auf ≥15 Std./Woche reduzieren. Anspruch ggü. Arbeitgebern mit >25 Beschäftigten. Textform + 8 Wochen Frist.

Hinweis Kombi: Freistellungen können nacheinander oder parallel genutzt werden; Summe i. d. R. 24 Monate je pflegebedürftiger Person. Details ggf. Personalstelle klären. BMG

3) Zinsloses Darlehen – wenn das Einkommen wegfällt

Für Zeiten der Pflegezeit oder Familienpflegezeit kannst du beim BAFzA ein zinsloses Darlehen beantragen (monatliche Raten; Rückzahlung nach Ende der Freistellung). Auch bei freiwilliger Freistellung in Kleinbetrieben möglich.

4) Fristen & Form – was muss wann wohin?

  • Akut (10 Tage): Arbeitgeber sofort informieren; ärztliche Bescheinigung bei der Kasse einreichen; Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Gesetze im Internet
  • Pflegezeit: spätestens 10 Arbeitstage vorher in Textform ankündigen (E-Mail reicht) + Zeitraum/Umfang nennen. Gesetze im Internet
  • Familienpflegezeit: spätestens 8 Wochen vorher in Textform, Zeitraum/Umfang + Verteilung der Arbeitszeit. Gesetze im Internet
  • Übergang Pflegezeit → Familienpflegezeit: 3 Monate vorher ankündigen (wenn direkt anschließend). Buzer

5) Kündigungsschutz – wichtig zu wissen

Vom Zeitpunkt der Ankündigung (max. 12 Wochen vorher) bis zum Ende der Freistellung besteht besonderer Kündigungsschutz – auch bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. In Kleinbetrieben gilt er für die vereinbarte Freistellung.

6) Sonderfall: Letzte Lebensphase

Für die Begleitung in der letzten Lebensphase eines nahen Angehörigen sind bis zu 3 Monate (voll/teilweise) möglich – auch außerhäuslich (z. B. Hospiz). Zinsloses Darlehen kann beantragt werden. wege-zur-pflege.de

7) So machst du’s in der Praxis – 7-Tage-Plan

Tag 1–2 (Akutfall):

  • Chef:in per E-Mail informieren (Formulierungs-Muster unten).
  • Pflegeunterstützungsgeld sofort bei der Pflegekasse beantragen. Gesetze im Internet

Tag 3–4:

  • Prüfen: Pflegezeit (bis 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis 24 Monate, ≥15 Std./Woche) – ggf. kombinieren.

Tag 5:

Tag 6–7:

  • Ankündigung in Textform an den Arbeitgeber (Fristen beachten).

8) Familien-Dreieck – wer übernimmt was?

  • 👵 Senior*in: Bescheinigungen (Pflegegrad/Attest) freigeben, Wünsche nennen (Tage/Uhrzeiten).
  • 👨‍👩‍👧 Kinder: Arbeitgeber-Ankündigung schreiben, Kassenkontakt, ggf. Darlehen beantragen.
  • 🧒 Enkel: Scans/Ordner, Kalender-Reminder für Fristen (8 Wo., 10 AT), Status-Check.

9) Musterbausteine (Copy & Paste)

A) Akutfall – E-Mail an Arbeitgeber

Betreff: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – Pflege (bis zu 10 Arbeitstage)

Sehr geehrte/r [Name],

bei [Name, Verwandtschaftsverhältnis] ist heute eine akute Pflegesituation eingetreten.

Ich mache die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG geltend

(bis zu 10 Arbeitstage), um die Versorgung zu organisieren.

Eine ärztliche Bescheinigung/Nachweis reiche ich unverzüglich nach.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beste Grüße

[Name, Kontakt]

B) Pflegezeit – Ankündigung in Textform (E-Mail)

Betreff: Ankündigung Pflegezeit nach § 3 PflegeZG

Sehr geehrte/r [Name],

hiermit kündige ich gemäß § 3 Abs. 3 PflegeZG die Inanspruchnahme von Pflegezeit an.

Zeitraum: [Start – Ende], Umfang: [vollständig / teilweise, geplante Wochenstunden].

Ich pflege [Name, Verwandtschaft] in häuslicher Umgebung (Pflegegrad vorhanden).

Bitte um Bestätigung.

Freundliche Grüße

[Name, Kontakt]

(Frist: 10 Arbeitstage vor Beginn.) Gesetze im Internet

C) Familienpflegezeit – Ankündigung in Textform (E-Mail)

Betreff: Ankündigung Familienpflegezeit nach § 2/§ 2a FPfZG

Sehr geehrte/r [Name],

ich kündige die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit an.

Zeitraum: [Start – Ende, max. 24 Monate], Umfang: [z. B. 20 Std./Woche].

Gewünschte Verteilung: [z. B. Mo–Fr, 9–13 Uhr].

Ich pflege [Name, Verwandtschaft, Pflegegrad].

Bitte um Bestätigung und Vereinbarung zur Arbeitszeit.

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Kontakt]

(Frist: 8 Wochen vor Beginn; mind. 15 Std./Woche.) Gesetze im Internet

10) Mini-FAQ

  • Bekomme ich im Akutfall Geld? Ja, Pflegeunterstützungsgeld (meist 90 % Netto, Tages-Höchstbetrag gilt). BMG
  • Wie oft pro Jahr? Seit 2024: bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr. BMG
  • Gilt das auch in Kleinbetrieben? Akut-Freistellung gilt immer; bei Pflegezeit/Familienpflegezeit besteht der Rechtsanspruch erst ab >15 bzw. >25 Beschäftigten – freiwillige Lösungen sind aber möglich (Darlehen trotzdem beim BAFzA).
  • Darf ich beide Modelle kombinieren? Ja, üblicherweise max. 24 Monate gesamt pro pflegebedürftiger Person. BMG

11) Nächster Schritt

Parallel Leistungen planen: Pflegegeld/Sachleistung/Kombi, Entlastungsbetrag, Tages-/Kurzzeit-/Verhinderungspflege – siehe vorherige Artikel.

Checkliste (kopierbar)

☐ Akutfall erkannt → Arbeitgeber informiert, Pflegeunterstützungsgeld beantragt ☐ Entscheidung: Pflegezeit (bis 6 Mon.) / Familienpflegezeit (bis 24 Mon., ≥15 Std.) ☐ Frist & Textform beachtet (10 AT / 8 Wo.) ☐ Kündigungsschutz verstanden (ab Ankündigung bis Ende Freistellung) ☐ BAFzA-Darlehen geprüft/beantragt (falls Einkommen sinkt) ☐ Familien-Dreieck: Aufgaben verteilt, Unterlagen digital abgelegt

Quellen