Ratgeber · Pflege & Unterstützung Rechte der Angehörigen: Pflegezeit, Familienpflegezeit, Freistellungen
Inhalt
- 1) Wer gilt als „naher Angehöriger“?
- 2) Die drei Stufen – ganz kurz
- 3) Zinsloses Darlehen – wenn das Einkommen wegfällt
- 4) Fristen & Form – was muss wann wohin?
- 5) Kündigungsschutz – wichtig zu wissen
- 6) Sonderfall: Letzte Lebensphase
- 7) So machst du’s in der Praxis – 7-Tage-Plan
- 8) Familien-Dreieck – wer übernimmt was?
- 9) Musterbausteine (Copy & Paste)
- Betreff: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – Pflege (bis zu 10 Arbeitstage)
- Ich mache die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG geltend
- Beste Grüße
- [Name, Kontakt]
- Betreff: Ankündigung Pflegezeit nach § 3 PflegeZG
- Freundliche Grüße
- [Name, Kontakt]
- Betreff: Ankündigung Familienpflegezeit nach § 2/§ 2a FPfZG
- Mit freundlichen Grüßen
- [Name, Kontakt]
- 10) Mini-FAQ
- 11) Nächster Schritt
- Checkliste (kopierbar)
- Quellen
Rechte der Angehörigen: Pflegezeit, Familienpflegezeit, Freistellungen
- Akutfall: Bis 10 Arbeitstage sofort freistellen lassen + Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatz) beantragen. Seit 01.01.2024 pro Kalenderjahr je pflegebedürftiger Person möglich.
- Pflegezeit: Bis 6 Monate voll/teilweise freistellen lassen (Arbeitgeber >15 Beschäftigte). Ankündigung: 10 Arbeitstage, Textform. Kündigungsschutz gilt.
- Familienpflegezeit: Bis 24 Monate Reduktion auf mind. 15 Std./Woche (Arbeitgeber >25 Beschäftigte). Ankündigung: 8 Wochen, Textform.
- Sonderfall letzte Lebensphase: Bis 3 Monate Freistellung möglich (auch außerhalb der Wohnung), mit zinslosem Darlehen. wege-zur-pflege.de
- Kombi-Regel: Freistellungen aus PflegeZG + FPfZG sind kombinierbar, insgesamt i. d. R. max. 24 Monate pro pflegebedürftiger Person.
Brunos Klartext: „Im Akutfall: Chef:in kurz informieren, Pflegeunterstützungsgeld bei der Kasse sichern. Danach planen wir in Ruhe Pflegezeit/Familienpflegezeit.“
1) Wer gilt als „naher Angehöriger“?
Beispiele: Großeltern, Eltern/Schwiegereltern, Ehe-/Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister/Schwäger:innen, Kinder/Adoptiv-/Pflegekinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Enkel. Rechtsgrundlage: § 7 PflegeZG. Gesetze im Internet
2) Die drei Stufen – ganz kurz
A) Akut: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage)
- Zweck: Pflege organisieren oder akut sicherstellen.
- Leistung: Pflegeunterstützungsgeld (meist 90 % des ausgefallenen Netto*; Obergrenze pro Tag). Antrag unverzüglich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
- Seit 01.01.2024: je Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person möglich. BMG
B) Pflegezeit (bis 6 Monate)
- Vollständig oder teilweise freistellen lassen (keine Mindeststunden). Anspruch ggü. Arbeitgebern mit >15 Beschäftigten. Textform + 10 Arbeitstage Frist. Kündigungsschutz.
C) Familienpflegezeit (bis 24 Monate)
- Arbeitszeit auf ≥15 Std./Woche reduzieren. Anspruch ggü. Arbeitgebern mit >25 Beschäftigten. Textform + 8 Wochen Frist.
Hinweis Kombi: Freistellungen können nacheinander oder parallel genutzt werden; Summe i. d. R. 24 Monate je pflegebedürftiger Person. Details ggf. Personalstelle klären. BMG
3) Zinsloses Darlehen – wenn das Einkommen wegfällt
Für Zeiten der Pflegezeit oder Familienpflegezeit kannst du beim BAFzA ein zinsloses Darlehen beantragen (monatliche Raten; Rückzahlung nach Ende der Freistellung). Auch bei freiwilliger Freistellung in Kleinbetrieben möglich.
4) Fristen & Form – was muss wann wohin?
- Akut (10 Tage): Arbeitgeber sofort informieren; ärztliche Bescheinigung bei der Kasse einreichen; Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Gesetze im Internet
- Pflegezeit: spätestens 10 Arbeitstage vorher in Textform ankündigen (E-Mail reicht) + Zeitraum/Umfang nennen. Gesetze im Internet
- Familienpflegezeit: spätestens 8 Wochen vorher in Textform, Zeitraum/Umfang + Verteilung der Arbeitszeit. Gesetze im Internet
- Übergang Pflegezeit → Familienpflegezeit: 3 Monate vorher ankündigen (wenn direkt anschließend). Buzer
5) Kündigungsschutz – wichtig zu wissen
Vom Zeitpunkt der Ankündigung (max. 12 Wochen vorher) bis zum Ende der Freistellung besteht besonderer Kündigungsschutz – auch bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. In Kleinbetrieben gilt er für die vereinbarte Freistellung.
6) Sonderfall: Letzte Lebensphase
Für die Begleitung in der letzten Lebensphase eines nahen Angehörigen sind bis zu 3 Monate (voll/teilweise) möglich – auch außerhäuslich (z. B. Hospiz). Zinsloses Darlehen kann beantragt werden. wege-zur-pflege.de
7) So machst du’s in der Praxis – 7-Tage-Plan
Tag 1–2 (Akutfall):
- Chef:in per E-Mail informieren (Formulierungs-Muster unten).
- Pflegeunterstützungsgeld sofort bei der Pflegekasse beantragen. Gesetze im Internet
Tag 3–4:
- Prüfen: Pflegezeit (bis 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis 24 Monate, ≥15 Std./Woche) – ggf. kombinieren.
Tag 5:
- Falls nötig: BAFzA-Darlehen anstoßen (Online-Antrag). Familienministerium
Tag 6–7:
- Ankündigung in Textform an den Arbeitgeber (Fristen beachten).
8) Familien-Dreieck – wer übernimmt was?
- 👵 Senior*in: Bescheinigungen (Pflegegrad/Attest) freigeben, Wünsche nennen (Tage/Uhrzeiten).
- 👨👩👧 Kinder: Arbeitgeber-Ankündigung schreiben, Kassenkontakt, ggf. Darlehen beantragen.
- 🧒 Enkel: Scans/Ordner, Kalender-Reminder für Fristen (8 Wo., 10 AT), Status-Check.
9) Musterbausteine (Copy & Paste)
A) Akutfall – E-Mail an Arbeitgeber
Betreff: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – Pflege (bis zu 10 Arbeitstage)
Sehr geehrte/r [Name],
bei [Name, Verwandtschaftsverhältnis] ist heute eine akute Pflegesituation eingetreten.
Ich mache die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG geltend
(bis zu 10 Arbeitstage), um die Versorgung zu organisieren.
Eine ärztliche Bescheinigung/Nachweis reiche ich unverzüglich nach.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beste Grüße
[Name, Kontakt]
B) Pflegezeit – Ankündigung in Textform (E-Mail)
Betreff: Ankündigung Pflegezeit nach § 3 PflegeZG
Sehr geehrte/r [Name],
hiermit kündige ich gemäß § 3 Abs. 3 PflegeZG die Inanspruchnahme von Pflegezeit an.
Zeitraum: [Start – Ende], Umfang: [vollständig / teilweise, geplante Wochenstunden].
Ich pflege [Name, Verwandtschaft] in häuslicher Umgebung (Pflegegrad vorhanden).
Bitte um Bestätigung.
Freundliche Grüße
[Name, Kontakt]
(Frist: 10 Arbeitstage vor Beginn.) Gesetze im Internet
C) Familienpflegezeit – Ankündigung in Textform (E-Mail)
Betreff: Ankündigung Familienpflegezeit nach § 2/§ 2a FPfZG
Sehr geehrte/r [Name],
ich kündige die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit an.
Zeitraum: [Start – Ende, max. 24 Monate], Umfang: [z. B. 20 Std./Woche].
Gewünschte Verteilung: [z. B. Mo–Fr, 9–13 Uhr].
Ich pflege [Name, Verwandtschaft, Pflegegrad].
Bitte um Bestätigung und Vereinbarung zur Arbeitszeit.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Kontakt]
(Frist: 8 Wochen vor Beginn; mind. 15 Std./Woche.) Gesetze im Internet
10) Mini-FAQ
- Bekomme ich im Akutfall Geld? Ja, Pflegeunterstützungsgeld (meist 90 % Netto, Tages-Höchstbetrag gilt). BMG
- Wie oft pro Jahr? Seit 2024: bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr. BMG
- Gilt das auch in Kleinbetrieben? Akut-Freistellung gilt immer; bei Pflegezeit/Familienpflegezeit besteht der Rechtsanspruch erst ab >15 bzw. >25 Beschäftigten – freiwillige Lösungen sind aber möglich (Darlehen trotzdem beim BAFzA).
- Darf ich beide Modelle kombinieren? Ja, üblicherweise max. 24 Monate gesamt pro pflegebedürftiger Person. BMG
11) Nächster Schritt
Parallel Leistungen planen: Pflegegeld/Sachleistung/Kombi, Entlastungsbetrag, Tages-/Kurzzeit-/Verhinderungspflege – siehe vorherige Artikel.
Checkliste (kopierbar)
☐ Akutfall erkannt → Arbeitgeber informiert, Pflegeunterstützungsgeld beantragt ☐ Entscheidung: Pflegezeit (bis 6 Mon.) / Familienpflegezeit (bis 24 Mon., ≥15 Std.) ☐ Frist & Textform beachtet (10 AT / 8 Wo.) ☐ Kündigungsschutz verstanden (ab Ankündigung bis Ende Freistellung) ☐ BAFzA-Darlehen geprüft/beantragt (falls Einkommen sinkt) ☐ Familien-Dreieck: Aufgaben verteilt, Unterlagen digital abgelegt
Quellen
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegeunterstuetzungsgeld-als-entgeltersatzleistung.html
- https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige/berufliche-freistellung-und-darlehen/pflegezeit
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/reduzierung-der-arbeitszeit-bzw-freistellung.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/wie-wird-die-vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf-gefoerdert.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__5.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/BJNR089600008.html


