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Haustürgeschäft und Abo-Falle: So kommen Sie aus dem Vertrag

An der Haustür, am Telefon oder im Internet ist ein Vertrag schnell geschlossen. Erfahren Sie, wann ein Widerruf möglich ist, welche Fristen gelten und welche Nachweise Sie aufbewahren sollten.

Inhalt

  1. Widerruf und Kündigung sind nicht dasselbe
  2. Wann die 14-Tage-Frist gilt
  3. So widerrufen Sie nachweisbar
  4. An der Haustür nichts überstürzen
  5. Probeabo und kostenlose Testphase
  6. Nicht jeder Vertrag kann widerrufen werden
  7. Was nach dem Widerruf passiert
  8. Kurze Checkliste

Ein freundlicher Vertreter steht an der Tür. Am Telefon wird eine kostenlose Probewoche angeboten. Im Internet reicht ein unbedachter Klick, und plötzlich kommt eine Vertragsbestätigung. Das ist ärgerlich, aber häufig noch kein Grund zur Panik.

Bei vielen Verträgen, die online, am Telefon oder außerhalb eines Geschäfts geschlossen wurden, besteht ein Widerrufsrecht. Die Einzelheiten hängen jedoch vom Vertrag ab. Deshalb gilt: Unterlagen sichern, Datum notieren und zügig handeln.

Widerruf und Kündigung sind nicht dasselbe

Mit einem Widerruf wird ein Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist rückgängig gemacht. Ein Grund muss normalerweise nicht genannt werden.

Eine Kündigung beendet dagegen einen laufenden Vertrag zum vorgesehenen Termin. Sie ist wichtig, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder gar kein Widerrufsrecht besteht.

Schreiben Sie im Zweifel nicht nur „Ich möchte den Vertrag beenden“, sondern nennen Sie klar, was Sie erklären:

„Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Vertrag mit der Nummer [Nummer]. Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Vertragsende schriftlich.“

Ob die zusätzliche Kündigung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Vertrag ab. Bei größeren Beträgen oder Streit empfiehlt sich eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt.

Wann die 14-Tage-Frist gilt

Bei Fernabsatzverträgen, also etwa per Internet, Telefon oder E-Mail, und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen besteht in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei Waren beginnt die Frist meist erst, wenn die Ware angekommen ist. Bei Dienstleistungen beginnt sie üblicherweise nach Vertragsschluss.

Der Anbieter muss korrekt über das Widerrufsrecht informieren. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, kann die Frist länger laufen. Verlassen Sie sich darauf aber nicht ohne Prüfung. Senden Sie den Widerruf so früh wie möglich.

Das Bundesministerium der Justiz erklärt die Grundlagen auf seiner Seite zum Widerrufsrecht.

So widerrufen Sie nachweisbar

Ein Widerruf ist grundsätzlich formfrei möglich. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Erklärung besser. Eine E-Mail genügt häufig. Wichtig sind:

  • Name und Anschrift,
  • Vertrags-, Kunden- oder Bestellnummer,
  • Datum des Vertragsschlusses oder der Lieferung,
  • eindeutiger Satz zum Widerruf,
  • Bitte um schriftliche Bestätigung.

Speichern Sie die gesendete E-Mail als Datei oder Bildschirmfoto. Bei einem Brief ist ein nachweisbarer Versand sinnvoll. Muss Ware zurückgeschickt werden, bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

An der Haustür nichts überstürzen

Sie müssen niemanden hereinlassen und nichts sofort unterschreiben. Seriöse Anbieter können Informationen schriftlich hinterlassen. Eine gute Antwort lautet:

„Ich schließe an der Haustür keine Verträge. Lassen Sie mir die Unterlagen da. Ich melde mich selbst.“

Seien Sie besonders vorsichtig, wenn jemand Druck macht, Ihren Zähler sehen möchte, Kontodaten verlangt oder behauptet, das Angebot gelte nur heute. Rufen Sie bei angeblichen Mitarbeitern einer Firma über eine selbst gefundene Nummer zurück.

Probeabo und kostenlose Testphase

Notieren Sie bereits beim Abschluss, wann die kostenlose Zeit endet und welcher Preis danach gilt. Machen Sie ein Bildschirmfoto von Angebot und Bedingungen. Setzen Sie einen Kalendereintrag einige Tage vor Fristende.

Bei vielen entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen, die online abgeschlossen werden können, muss die Internetseite einen gut auffindbaren Kündigungsbutton anbieten. Sichern Sie auch dort die Bestätigungsseite. Fehlt der Button oder funktioniert er nicht, dokumentieren Sie das mit Bildschirmfotos und kündigen zusätzlich per E-Mail.

Ein Bestellknopf muss klar erkennen lassen, wenn eine Zahlungspflicht entsteht. Formulierungen, die den Preis verschleiern, sollten Sie nicht bestätigen.

Nicht jeder Vertrag kann widerrufen werden

Ausnahmen gibt es unter anderem bei individuell angefertigten Waren, schnell verderblichen Produkten und bestimmten entsiegelten Hygieneartikeln. Auch bei vollständig erbrachten Dienstleistungen oder sofort bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen, wenn vorher ausdrücklich zugestimmt und darüber informiert wurde.

Im Ladengeschäft gekaufte Ware kann normalerweise nicht allein deshalb zurückgegeben werden, weil sie nicht mehr gefällt. Eine freiwillige Rücknahme des Geschäfts ist etwas anderes als ein gesetzlicher Widerruf.

Was nach dem Widerruf passiert

Der Anbieter muss erhaltene Zahlungen grundsätzlich erstatten. Bei Waren kann er die Rückzahlung zurückhalten, bis die Ware zurückgekommen ist oder der Versand nachgewiesen wurde. Rücksendekosten können je nach Belehrung beim Käufer liegen.

Kontrollieren Sie Ihr Konto auch nach dem Widerruf. Wird weiter abgebucht, widersprechen Sie der Forderung schriftlich und sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Möglichkeiten bei einer Lastschrift. Eine Rückbuchung ersetzt jedoch nicht automatisch den Widerruf oder die Klärung des Vertrags.

Kurze Checkliste

  • Vertrag, Werbung und Bestätigung gesichert.
  • Abschluss- oder Lieferdatum notiert.
  • Widerruf eindeutig und nachweisbar versendet.
  • Rücksendebeleg und Bildschirmfotos aufbewahrt.
  • Probeabo und mögliches Vertragsende im Kalender eingetragen.
  • Konto auf weitere Abbuchungen geprüft.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung.