Warum soll die Pflegeversicherung geändert werden?

Immer mehr Menschen benötigen Pflege. Gleichzeitig steigen die Kosten und es fehlen Pflegekräfte. Nach Angaben der Bundesregierung droht der sozialen Pflegeversicherung ohne Reform bereits 2027 ein sehr großes Finanzloch. Deshalb sollen Einnahmen erhöht, Leistungen neu geordnet und Anträge einfacher werden.

Der Entwurf enthält Entlastungen und neue Hilfen. Er enthält aber auch Punkte, die für Betroffene nachteilig sein können. Beides gehört zu einer ehrlichen Betrachtung.

1. Pflegegrade bleiben – neue Anträge könnten strenger geprüft werden

Die Pflegegrade 1 bis 5 sollen nicht abgeschafft werden. Allerdings sollen die Punktgrenzen bei einer neuen Begutachtung leicht angehoben werden. Dadurch könnten künftig weniger Menschen einen Pflegegrad oder einen höheren Pflegegrad erhalten.

Wer bereits einen anerkannten Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verlieren. Im Entwurf ist dafür ein umfassender Schutz des bisherigen Anspruchs vorgesehen.

2. Pflegegrad 1 soll stärker auf Vorbeugung ausgerichtet werden

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten heute unter anderem einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Dieser Betrag soll in Pflegegrad 1 entfallen. Stattdessen sind mehr Beratung, Begleitung und Angebote vorgesehen, die eine Verschlechterung verhindern sollen.

Hilfen für einen barrierearmen Umbau, zum Beispiel für eine passende Dusche, sollen bestehen bleiben. Ob die neue Unterstützung den bisherigen Geldbetrag im Alltag wirklich ersetzt, muss im weiteren Verfahren genau geprüft werden.

3. Neue Budgets für die Pflege zu Hause

Mehrere einzelne Leistungen sollen zu größeren Budgets zusammengefasst werden. Aus dem bisherigen Pflegegeld soll ein flexibleres Entlastungsbudget werden. Für Leistungen eines Pflegedienstes ist ein Sachleistungsbudget vorgesehen. Beide Beträge sollen nach Darstellung des Ministeriums höher liegen als die bisherigen Leistungen.

Der heutige Entlastungsbetrag soll bei den Pflegegraden 2 bis 5 in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen. Geplant sind 175 Euro im Monat. Das Geld soll gebündelt für anerkannte Hilfen im Alltag eingesetzt werden können.

4. In den ersten drei Monaten könnte weniger Geld ausgezahlt werden

Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des neuen Entlastungsbudgets bekommen. Dafür ist eine intensivere Pflegebegleitung vorgesehen. Eine feste Ansprechperson soll beim Aufbau der Versorgung helfen.

Dieser Punkt ist besonders wichtig: Die Beratung kann Familien helfen. Die halbierte Zahlung kann gleichzeitig eine Belastung sein, wenn sofort viel Hilfe benötigt wird.

5. Mehr Hilfe, wenn die Pflege plötzlich ausfällt

Fällt die wichtigste Pflegeperson überraschend aus, soll ein neues Überbrückungsbudget helfen. Damit könnten kurzfristig ein ambulanter Notdienst oder ein Platz für eine akute Kurzzeitpflege bezahlt werden. Zusätzlich soll die neue Pflegebegleitung Familien durch solche Notsituationen führen.

6. Pflegeheim: keine feste Begrenzung der Eigenanteile

Eine feste Obergrenze für die eigenen Pflegekosten im Heim ist im Entwurf nicht vorgesehen. Ab 2028 sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung jedoch jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst werden. Das soll verhindern, dass die Leistungen dauerhaft an Wert verlieren.

Bei bestehenden Zuschlägen für längere Heimaufenthalte soll die aktuell erreichte Stufe geschützt werden. Die grundsätzliche Belastung durch Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenanteile bleibt aber ein wichtiges Problem.

7. Wer künftig mehr Beiträge zahlen könnte

  • Kinderlose: Der zusätzliche Beitrag soll um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Prozent steigen.
  • Menschen mit höherem Einkommen: Ab 2027 soll die Grenze steigen, bis zu der Pflegebeiträge berechnet werden. Betroffen wären Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze.
  • Minijobs: Arbeitgeber sollen künftig auch für Minijobber einen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.
  • Mitversicherte Ehe- und Lebenspartner: Ab 2028 ist ein Zuschlag geplant. Ausnahmen soll es unter anderem für Rentner, pflegende Angehörige und Eltern kleiner Kinder geben.

8. Pflegende Angehörige und ihre spätere Rente

Die Pflegeversicherung zahlt unter bestimmten Bedingungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen. Diese Zahlungen sollen für neue Rentenansprüche auf 70 Prozent der bisherigen Beträge begrenzt werden. Bereits erworbene Rentenansprüche sollen davon nicht betroffen sein.

Außerdem sollen solche Beiträge künftig nur noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Gerade pflegende Angehörige sollten diesen Punkt im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen.

9. Mehr Vorsorge und ein freiwilliger digitaler Zugang

Geplant ist ein zusätzlicher Gesundheits-Check ab 60 Jahren. Er soll Risiken früh erkennen und helfen, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern. Bei Begutachtungen soll außerdem genauer geprüft werden, ob eine Rehabilitation helfen kann.

Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll Informationen, Anträge und Nachrichten der Pflegekasse an einer Stelle bündeln. Die Nutzung soll freiwillig bleiben. Wer digitale Angebote nicht nutzen möchte, darf dadurch nicht benachteiligt werden.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Nichts vorschnell ändern. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
  2. Nötige Anträge nicht aufschieben. Wer heute Hilfe benötigt, beantragt sie nach dem derzeit geltenden Recht.
  3. Amtliche Schreiben aufbewahren. Bescheide über Pflegegrad und Leistungen bleiben wichtige Nachweise.
  4. Neue Meldungen genau prüfen. Entscheidend ist, was am Ende tatsächlich im Gesetz steht und wann es in Kraft tritt.